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   BGH, 29.06.2006 - 4 StR 146/06   

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https://dejure.org/2006,9279
BGH, 29.06.2006 - 4 StR 146/06 (https://dejure.org/2006,9279)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2006 - 4 StR 146/06 (https://dejure.org/2006,9279)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 4 StR 146/06 (https://dejure.org/2006,9279)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und weitere Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ausführung einer bisher nicht in zulässiger Weise erhobenen Verfahrensrüge bei im Übrigen form- und fristgerecht begründeter Revision; Glaubhaftmachung unverschuldeter Versäumung der ...

  • Judicialis

    StPO §§ 44 f.; ; StPO § 206 a; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; OWiG § 84 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44
    Keine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 34
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen -

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - 4 StR 146/06
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ausführung einer bisher nicht in zulässiger Weise erhobenen Verfahrensrüge kommt, wenn die Revision - wie hier - im Übrigen form- und fristgerecht begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97 und vom 8. August 2001 - 2 StR 313/01).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt hier aber auch nach dem Vorbringen des insoweit darlegungspflichtigen (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97) Beschwerdeführers nicht vor.

  • BGH, 18.04.2001 - 2 StR 492/00

    Anforderungen an die Besetzungsrüge

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - 4 StR 146/06
    Die Revision teilt den Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts nur derart bruchstückhaft mit, dass der Senat allein auf der Grundlage der Revisionsbegründung nicht beurteilen kann, ob die Kammer bei der Beschlussfassung über das Ablehnungsgesuch mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht G. ordnungsgemäß besetzt war (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Besetzungsrüge 5, 7; Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 21).
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92

    Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - 4 StR 146/06
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ausführung einer bisher nicht in zulässiger Weise erhobenen Verfahrensrüge kommt, wenn die Revision - wie hier - im Übrigen form- und fristgerecht begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97 und vom 8. August 2001 - 2 StR 313/01).
  • BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89

    Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - 4 StR 146/06
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ausführung einer bisher nicht in zulässiger Weise erhobenen Verfahrensrüge kommt, wenn die Revision - wie hier - im Übrigen form- und fristgerecht begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97 und vom 8. August 2001 - 2 StR 313/01).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 313/01

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag zur Vervollständigung von Verfahrensrügen;

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - 4 StR 146/06
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ausführung einer bisher nicht in zulässiger Weise erhobenen Verfahrensrüge kommt, wenn die Revision - wie hier - im Übrigen form- und fristgerecht begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97 und vom 8. August 2001 - 2 StR 313/01).
  • BGH, 31.01.1996 - 3 StR 455/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Revision - Revisionsbegründungsfrist -

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - 4 StR 146/06
    Ein solcher Ausnahmefall liegt hier aber auch nach dem Vorbringen des insoweit darlegungspflichtigen (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97) Beschwerdeführers nicht vor.
  • BGH, 25.04.1984 - 3 StR 121/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen nicht gewährter Akteneinsicht -

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - 4 StR 146/06
    Sie ist in der Rechtsprechung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen für zulässig erachtet worden, etwa wenn dem Verteidiger bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz mehrfacher Mahnung keine Akteneinsicht gewährt oder das Sitzungsprotokoll nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wurde (vgl. BGH NStZ 1984, 418; Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 44 Rdn. 7 a m.w.N.) und er dadurch an einer ordnungsgemäßen Begründung der Verfahrensrüge behindert war.
  • BGH, 12.07.1995 - 3 StR 366/93
    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - 4 StR 146/06
    Die Revision teilt den Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts nur derart bruchstückhaft mit, dass der Senat allein auf der Grundlage der Revisionsbegründung nicht beurteilen kann, ob die Kammer bei der Beschlussfassung über das Ablehnungsgesuch mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht G. ordnungsgemäß besetzt war (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Besetzungsrüge 5, 7; Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 21).
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15

    Gesetzlicher Richter (nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung; anhängige

    Der Zulässigkeit der Rüge steht auch nicht entgegen, dass die Revision nicht die vollständige Regelung des Geschäftsverteilungsplans über die Zuständigkeit der 14. großen Strafkammer und deren Vertretung mitgeteilt hat (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - 5 StR 191/05, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 6; vom 29. Juni 2006 - 4 StR 146/06, juris Rn. 5; vom 12. Januar 2016 - 3 StR 490/15, juris Rn. 12); denn der Kenntnis von dessen vollständigem Inhalt bedarf es zur Prüfung der Frage, ob die Zuweisung des gegenständlichen Verfahrens durch den Beschluss des Präsidiums an die 14a.
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 401/20

    Urteil des Landgerichts Berlin wegen Schießerei in einem Café in Berlin-Wedding

    Von diesem ist in solchen Fällen zu verlangen, dass er sich während des Laufs der Revisionsbegründungsfrist die ihm zugänglichen, zur Prüfung der Besetzung erforderlichen Informationen verschafft (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 4 StR 146/06).
  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 490/15

    Unzulässige Änderung des Geschäftsverteilungsplans durch wiederholte

    Es erscheint bereits fraglich, ob die Vorlage des Geschäftsverteilungsplans des Tatgerichts, die bei einer Rüge nach § 338 Nr. 1 StPO in der Revisionsinstanz für zumindest regelmäßig erforderlich gehalten wird (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 4 StR 146/06, juris Rn. 5; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 44), auch gegenüber dem erstinstanzlichen Spruchkörper notwendig ist.
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